AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab 01.01.2019

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Brägger Fahrschule GmbH Tel: 076 824 10 66 oder per Email: info@braegger-fahrschule.ch

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Brägger Fahrschule GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülerinnen und Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises der jeweiligen Kategorie zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen.

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Ziel

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B oder A gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

Fahrzeug Kat. B

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.

Fahrzeuge Kat. A

Fahrlektionen der Kat. A werden nur mit betriebstauglichen und vorschriftsgemässen Motorrädern und angemessener Motorradbekleidung (gemäss dem Prüfungsreglement des Strassenverkehrsamtes Thurgau) durchgeführt. Soziusfahrten werden nur bei Fahrschüler/innen gemacht, die eine sichere Fahrweise vorzeigen können. Die Brägger Fahrschule GmbH kann jederzeit eine Soziusfahrt verweigern, die gebuchten Lektionen werden zum vollen Preis verrechnet.

Lektionsdauer Kat. A & B

Eine Fahrlektion für die Kategorie B dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

Unterrichtstarif

Die Tarife werden auf der Webseite veröffentlicht.

Motorradgrundkurs PGS

Der Motorradgrundkurs wird ab 3 Teilnehmern durchgeführt. Eine Umbuchung wird 1 Tag im Voraus mitgeteilt. Die Kurse müssen der Reihe nach besucht werden. Die Teilnehmer sind aufgefordert den Anweisungen des Instruktors zu folgen, für jegliche Unfälle haftet der Teilnehmer. Mitzubringen sind gültiger Lernfahrausweis, Fahrzeugausweis, verkehrs- und betriebstaugliches Motorrad sowie angemessene Motorradbekleidung gemäss dem Prüfungsreglement des Strassenverkehrsamtes Thurgau.
Bei der Nutzung von Fahrzeugen der Brägger Fahrschule GmbH gelten die Konditionen des Nutzvertrages, bei Beschädigungen jeglicher Art wird die Kaution einbehalten bis der Schaden von einer Fachwerkstatt definiert wurde. Die Schadensumme wird von der Kaution abgezogen. Übersteigt der Schaden die Kaution wird der Differenzbetrag nach Selbstbehalt des Nutzungsvertrag in Rechnung gestellt, unterschreitet der Schaden die Kaution wird der Restbetrag zurück überwiesen. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt. Das Kursgeld wird bar am jeweiligen Kurstag einkassiert. Bei mit „nur A1 gegenzeichneten Kursen sind nur Fahrzeuge der Kat. A1 mit demensprechendem Lernfahrausweis erlaubt, bei Anmeldungen mit zu einem „nur A1“ Kurs mit einem Lernfahrausweis der Kat. A oder A35kW. begrenzt wird ein Kursgeld von 180.- CHF pro Kursteil erhoben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der volle Kursbetrag zu bezahlen siehe Absenzen.

Versicherung

Fahrschüler/innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Brägger Fahrschule GmbH über die Zurich Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt die Fahrschülerin oder der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 100.00.

Einschränkung – Ausschluss des Versicherungsschutzes

Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen ein Fahrlehrer der Brägger Fahrschule GmbH dabei ist oder ein Prüfungsexperte des Strassenverkehrsamtes. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

  • Fahren unter Alkohol
  • Drogen, Medikamenten Missbrauch
  • Übermüdung

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen und Kurse müssen sofort beglichen werden (Barzahlung) oder nach Abmachung via Banküberweisung. Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen oder Kurse in Rechnung gestellt. Bricht eine Fahrschülerin oder ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre Gültig. Die Kosten der Versicherung werden nicht zurückerstattet.

Abonnement

Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang ohne Abonnemment Rabatt verrechnet.

Zahlungsverzug

Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).

Bei Mahnungen entstehen zusätzliche Kosten von CHF 20.00.

Bei Zahlungsbefehl bzw. Betreibungen entstehen zusätzlich Kosten von CHF 100.00.

Absagen oder Verspätungen Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus schriftlich abgemeldet werden (Samstag ab 12:00, Sonntage und Feiertage gelten nicht). Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. Bei Krankheit muss innert 5 Werktagen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, damit die vereinbarte Lektion nicht verrechnet wird.
Verspätungen in Fahrlektionen werden unentschuldigt bis 10min. toleriert, danach wird die Lektion zu vollem Preis verrechnet.

Absagen oder Verspätungen Kurse

Eine Absage muss schriftlich erfolgen und es werden folgende Gebühren verrechnet:

– bis 30 Tage vor Kursbeginn -> 0% der Kursgebühren

– bis 7 Tage vor Kursbeginn -> 50% der Kursgebühren

– 6 Tage oder weniger vor Kursbeginn -> 100% der Kursgebühren

Verspätungen entschuldigt oder unentschuldigt werden in Kursen bis zu 10min. toleriert, danach gilt der jeweilige Kursteil als nicht besucht und wird zum vollem Preis verrechnet.

Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben auf meiner Webseite wurden sorgfältig geprüft. Ich bemühe mich, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Links und Inhalte

Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Webseiten wird keine Haftung übernommen.

Datenschutz

Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Brägger Fahrschule GmbH ist berechtigt Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt werden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Brägger Fahrschule GmbH ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 01.01.2019.